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Kooperationsmöglichkeiten

Es muss nicht immer eine Einzel-Praxis sein.

Neue gesetzliche Regelungen wie das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz oder das Versorgungsstrukturgesetz bieten attraktive Perspektiven in der ärztlichen Berufsausübung, mit denen sich z.B. Beruf und Familie gut vereinbaren lassen.

Die Praxisgemeinschaft

  • Sie teilen sich Ressourcen, wie Geräte, Raum- oder Personalkosten, wie zwei Einzelpraxen unter einem Dach, denn jeder der beteiligten Ärzte bleibt rechtlich eine eigene Praxis.
  • Jeder der beteiligten Ärzte behält seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen mit der Krankenversicherung ab.

Die Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft

  • Sie teilen sich Ressourcen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
  • Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
  • Sie vergrößern als Team Ihr Leistungsspektrum und sind in der Regel zeitlich flexibler, da die Patienten bei Abwesenheit eines Partners trotzdem versorgt werden.
  • Eine BAG kann örtlich oder auch überörtlich gegründet werden.
  • Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitieren Sie von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.

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