Informieren Sie sich als Praxisinhaber über die gesetzlich verpflichtenden Versicherungen der Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß Tarifvertrag Vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Oder Sie verhelfen ihnen beispielsweise mit nur 10 Euro monatlich zu einer attraktiven privaten Altersversorgung – mit der staatlich umfangreich geförderten Betrieblichen Altersvorsorge (bAV).